Goethe-Institut und Institut für Auslandsbeziehungen gründen Martin Roth-Initiative
Die neugegründete Martin-Roth Initiative, ein Gemeinschaftsprojekt des Goethe-Instituts und des Instituts für Auslandsbeziehungen, soll verfolgte Kunst- und Kulturschaffende im Ausland schützen. Die Lage sei „dringlicher denn je“, begründet der Generalsekretär des Goethe-Instituts Johannes Ebert die Entscheidung.
Die Martin Roth-Initiative, benannt nach dem langjährigen Mitglied des Goethe-Instituts und zuletzt Präsident des Instituts für Auslandsbeziehungen Martin Roth, kümmert sich zukünftig um Kunst- und Kulturschaffende, die in ihrem Heimatort mit Einschränkungen ihrer künstlerischen Tätigkeit bis hin zu persönlichen Angriffen und Inhaftierungen zu rechnen haben. Ihnen soll die Chance geboten werden, temporär in ein sicheres Land ihrer Heimatregion oder nach Deutschland übersiedeln zu können, um dort weiterzuleben und zu arbeiten. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während des Förderungszeitraums eine angemessene persönliche Begleitung sowie die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen, zugesichert. Die Martin Roth-Initiative beabsichtigt eine enge Zusammenarbeit mit einem Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kulturinstitutionen im In- und Ausland. Auf diese Weise soll eine erfolgreiche Eingliederung in die künstlerische Szene des Aufnahmelands sowie eine spätere Rückkehr mit nachhaltiger beruflicher Perspektive in die heimische Zivilgesellschaft gewährleistet werden. „In einer Zeit, in der Krisen überall auf der Welt zunehmen, die demokratische Grundprinzipien und die Leben von Millionen von Menschen gefährden, muss unsere Außenpolitik für die Grundfreiheiten einer demokratischen Gesellschaft eintreten, sich für Kunst und Kultur, Wissenschaft und die Freiheit der Medien einsetzen, und nach Möglichkeit jene Akteure schützen, die dies gleichermaßen tun. Im Oktober 2017 haben namhafte Kultur- und Theaterschaffende die Bundesregierung dazu aufgerufen, für den Schutz gefährdeter Künstlerinnen und Künstler im Ausland einzutreten. Die Bundesregierung hat diesen Aufruf ernst genommen. Die nun erfolgte Gründung der Martin Roth-Initiative ist ein Ergebnis, das auch die übernommene Verantwortung belegt. Wir handeln damit ganz bewusst auch im Gedenken von Martin Roth, der sich stets für die Freiheit der Kultur weltweit eingesetzt hat", so der Bundesaußenminister Heiko Maas.
Die Martin Roth-Initiative gliedert sich in drei Programmlinien: Schutzaufenthalte für gefährdete Kunst- und Kulturschaffende an Kultureinrichtungen bzw. kulturellen Orten in Deutschland, Schutzaufenthalte für gefährdete Kunst- und Kulturschaffende in Drittstaaten sowie die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Vernetzung von Schutzprogrammen.