"Kinski - Wie ein Tier im Zoo"
Ist die Verwendung von Zitaten zulässig?
Im Rechtsstreit um ein Theaterstück mit Zitaten von Klaus Kinski (1926-1991) will das Kölner Landgericht heute (25.Februar 15.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Die Erben des Schauspielers waren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gegen eine unabhängige Kölner Theaterproduktion vorgegangen.
Die Ex-Frau des 1991 gestorbenen Kinski, Minhoi Laonic, und der gemeinsame Sohn Nikolai Kinski wollten weitere Aufführungen des Ein-Personen-Stücks «Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo» stoppen und hatten auf Unterlassung geklagt. Mehr als ein Drittel des 50-Minuten-Stücks bestehe aus teilweise veränderten Kinski-Zitaten, die Büchern, Interviews oder Talkshows entnommen seien. Die beklagten Künstler, der Schauspieler Hanno Dinger und der Regisseur Stefan Krause, wiesen die Vorwürfe zurück.
Die Verwendung der Zitate sei im Rahmen einer szenischen Collage legitim. Die zuständige Kammer hatte in der Hauptverhandlung im Januar darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht die Zitierfreiheit im Rahmen der Kunstfreiheit sehr weit gefasst habe. Demnach sei die Nutzung und Bearbeitung von Zitaten ein «Mittel künstlerischer Gestaltung».
Daher schlug die Kammer vor, dass die Theaterproduktion die Erben Kinskis an den Erlösen der Aufführungen beteiligen sollten. Dies lehnten die Erben ab. Die beklagte Theaterproduktion hatte angegeben, dass sie angesichts des geringen Publikumsinteresses mit «Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo» nur Verluste gemacht habe.
Köln (ddp-nrw)