Lohnerhöhungen für künstlerisch Beschäftigte an den Theater und Orchestern
Am 1. April 2019 haben sich der Deutsche Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) in Köln auf die sinngemäße Übertragung der Lohnabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf alle Künstler*innen geeinigt. Die Tarifparteien vereinbarten detaillierte Lohnanpassungen für die Beschäftigten an Theatern und Orchestern.
An Stadttheatern steigen die Löhne rückwirkend zum 1. April 2019 um 3,09% und ab 1. März 2020 nochmal um 1,06%. Für die künstlerisch Beschäftigen an Staatstheatern werden die Vergütungen mit Bezug auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,17%, mindestens aber um 100 Euro erhöht, und ab 1. Januar 2020 um weitere 3,17%, mindestens aber um 90 Euro. Die Vergütungserhöhungen für die Künstler*innen an Landesbühnen richten sich danach, welchem der genannten Tarifbereiche die jeweilige Landesbühne zugeordnet ist. Hessen ist kein Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), deswegen einigten sich die Tarifparteien für die Hessischen Staatstheater, das Theater Gießen und das Theater Marburg auf die Anwendung der TV-L-Regelungen. Ab 1. Februar 2020 gilt dann auch für diese Theater der weitere Erhöhungsschritt des Tarifbereichs TV-L.