Residenztheater

Einigung im Urheberrechtsstreit: Castorfs Baal-Inszenierung darf nur noch zwei Mal aufgeführt werden

Der Suhrkamp Verlag als Vertreter der Brecht-Erben und das Residenztheater haben sich vor dem Münchener Landesgericht darauf geeinigt, dass die Baal-Inszenierung von Frank Castorf nur noch einmal in München und einmal beim Berliner Theatertreffen gezeigt werden darf.

Nach einem 6-stündigen Verhandlungsmarathon im Streit um Bertolt Brechts Stück erzielten beide Parteien diese Einigung. In der Verhandlung hatte das Residenztheater zunächst vorgeschlagen, das Theaterstück noch zu den bereits geplanten Vorstellungsterminen im Februar und März sowie beim Berliner Theatertreffen im Mai aufzuführen. Darüber hinaus wollte das Theater den Titel des Stücks ändern und vor jeder Aufführung auf die Problematik hinweisen, dass Brechts Textvorlage stark geändert ist. Nach den letzten beiden Vorstellungen muss die Produktion nun abgesetzt werden.

Der Suhrkamp Verlag hatte im Januar eine einstweilige Verfügung zur Absetzung von Castorfs Inszenierung beantragt, da es sich um eine stark geänderte und nicht autorisierte Bearbeitung des Stückes handele. Der Regisseur hatte den Originaltext um zahlreiche Fremdtexte, unter anderem von Rimbaud und Franz Fanon, erweitert. Martin Kušej, Intendant des Residenztheaters, kündigte einen kreativen Umgang  mit der entstandenen Situation an: "Man kann uns aber natürlich nicht das Theaterspielen verbieten, sondern nur die Verwendung bestimmter Texte in bestimmten Zusammenhängen."

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