Das Problem
von Wolfgang Engler
Die Unterscheidung von Selbst- und Fremdinteresse ist eine zulässige, sinnvolle, sachlich gebotene Unterscheidung. Gesellschaftliche Individuen bleiben wesensmäßig voneinander getrennt, auch wenn sie miteinander verbunden sind. Der Andere existiert unabhängig von mir, ist eine Realität für sich. Seine und meine Interessen können…
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