Auszüge aus den Landespersonalvertretungsgesetzen von Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
von Christoph Nix
Bremisches LPersVG § 52 Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit (1)Der Personalrat hat die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gleichberechtigt gemäß den Bestimmungen der §§ 58 bis 62…
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