Spartenübergreifende Förderung für Projekte ab 2017
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden.Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Die Förderung kann über zwei Jahre gewährt werden, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 01. Januar 2017. In begründeten Ausnahmen können Projekte in Abstimmung mit der Kulturverwaltung bereits Ende 2016 beginnen. Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen finden sie hier. Bewerbungsschluss ist der 4. Juli 2016.
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen: Henrik Adler, Andreas Borcholte, Kristoffer Gansing, Karin Kirchhoff, Nicola Lepp, Aurélie Maurin, Tobi Müller, Carolin Naujocks, Oliver Potratz, Kolja Reichert, Ann Carolin Renninger, Nikola Richter, Frank Weigand, Patrick Wildermann.