Hauptstadtkulturfonds
Anträge noch bis zum 1. Oktober
Aus einer Pressemeldung des Hauptstadtkulturfonds geht hervor, dass für das Jahr 2015 noch bis zum 1. Oktober 2014 Anträge für die Einzelprojektförderung gestellt werden können.
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen finanziert, die für die Bundeshauptstadt Berlin von kultureller Bedeutung sind. Vor allem innovative und aktuelle Projekte mit überregionaler, internationaler Ausstrahlung, die der Stadt Berlin dazu verhelfen einen „internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen“, werden aus dem Hauptstadtkulturfonds gefördert.
Die Empfehlungen der „Jury für den Hauptkulturfonds“ und der „Gemeinsame Ausschluss für den Hauptkulturfonds“ unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2014 vom Deutschen Bundestag und dem Abgeordnetenhaus Berlin, entscheiden letztendlich über die Vergabe der Einzelprojektförderung.
Ein Antrag in den Bereichen Theater und Tanz kann nur berücksichtigt werden, wenn bereits einmal eine öffentliche Förderung erhalten wurde.
Informationen über die Online-Bewerbung und ein Informationsschreiben finden Sie hier.
Quelle: PM Hauptstadtkulturfonds