Alle Beiträge von Christoph Nix
Magazin
Der sardische Theatermacher Ignazio Chessa
von Christoph Nix
Im Norden Sardiniens, in der Stadt Olbia, wurde vor zwei Jahren ein gigantischer Theaterbau errichtet. Der Architekt Giovanni Michelucci hatte am Meer drei Theaterhäuser, Laboratorien und Werkstätten sowie einen Leuchtturm geplant. Zwei Jahre nach seinem Tod wurde das Haus eröffnet, aber nie bespielt. Die Vorstellungen im Anfiteatro Michelucci lassen sich an einer Hand abzählen. Das Management wechselte, keiner weiß, was man mit so einem Komplex anfangen soll. Aus der Presse ist das große,…mehr
aus der Zeitschrift: Theater der Zeit 4/2022
von Christoph Nix
I.
Irgendwann, fast am Ende des letzten Jahrhunderts, rief mich ein ehemaliger Student an, ob ich mit ihm nach Uganda käme. Man suche noch einen vom Theater und einen, der zugleich, weil er Professor sei, das Projekt evaluieren könne. Geld dafür habe man keines, aber der Flug und die Übernachtung würden bezahlt.
Dieser Student war ein außergewöhnlicher Mann, einstmals in der Nationalmannschaft der DDR im Fechten, in jungen Jahren in der FDJ, war er zu einem strammen Antikommunisten geworden…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika – zwischen Kunst und Entwicklungszusammenarbeit
Eine Ertüchtigung in vierzehn Aufsätzen
von Nadja Keller, Christoph Nix und Thomas Spieckermann
Malawi liegt in Südostafrika, umgeben von Mosambik, Sambia und Tansania. Das Staatsgebiet ist geprägt durch den Malawi-See und durchzogen vom Ostafrikanischen Grabenbruch, einer geologischen Formation, die in der Urzeit die Entstehung der Gattung Homo ermöglichte. David Livingstone „entdeckte“ 1859 den Malawi-See für Europa, Großbritannien fügte das Gebiet 1891 in sein Empire ein. Die Unabhängigkeit erlangte Malawi erst 1964, nachdem die Gebiete Nord- und Südrhodesien sowie Nyassaland geteilt…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika – zwischen Kunst und Entwicklungszusammenarbeit
von Christoph Nix
I.
Muss man einen Autor verstehen oder ihn gar verstanden haben, wenn man als Regisseur sich anmaßt, ihn zu inszenieren? Mittlerweile habe ich bei den beiden großen Dramen von Samuel Beckett Regie geführt: Endspiel (2004) am Staatstheater in Kassel und Warten auf Godot am Theater Konstanz (2018). Beim Versuch, Beckett zu verstehen, musste ich einen Umweg über Afrika nehmen. Vielmehr, ich dachte, es sei ein Umweg, Beckett irgendwann einmal begreifen zu können. Ich bin dabei, seine Sehnsucht zu…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika II - Theaterpraktiken in Begegnung
In weiter Ferne so nah. Kontinente en mouvement
von Ramsès Bawibadi Alfa, Elisa Elwert und Christoph Nix
In weiter Ferne so nah. Kontinente en mouvementRamsès Alfa, Elisa Elwert, Christoph Nix
Irgendwann in der Menschheitsgeschichte ist einer aufgestanden, während die anderen jagen gingen, irgendwann in der Geschichte dieser Welt ist einer aufgestanden, während die anderen am Essen waren, hat erzählt und getanzt, gesungen und gebrummt, und der spielende Mensch war geboren: homo ludens muss Afrikaner*in gewesen sein. Dennoch verhalten Europäer*innen sich fremd zu den Menschen dieses Kontinents.…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika II - Theaterpraktiken in Begegnung
Wider die Trennung von Staat und Gesellschaft. Zum 100. Geburtstag von Helmut Ridder
von Christoph Nix
I. ALTE GESCHICHTEN UND GRÜNDUNGSMYTHEN
»Schaustätte« bedeutet der auf das altgriechische Wort théatron zurückgehende Begriff »Theater«.1 Vor allem die naturalistische Theaterliteratur ging davon aus, dass es als »Spiegel der Gesellschaft« wirken könne, wenn es »Beziehungen zwischen Menschen, ihrer Umwelt und ihrer Umgebung« darstellt. »Es wirkt, indem es Zusammenhänge oder bekannte Situationen öffentlich mache, ihnen einen Ort gibt und sie zur Schau stellt. Demzufolge kann Theater…mehr
aus dem Buch: Theater_Stadt_Politik
von Christoph Nix
... war das Motto meiner ersten Spielzeit am Theater Konstanz. Seitdem sind vierzehn Jahre vergangen. Anstelle eines Jubelbandes zur eigenen Ehre, liegt es mir näher, kritische Chronisten zu versammeln und die Geschichtsschreibung, des Hauses fortzusetzen.
Seit dem 400. Jahre des Bestehens haben wir die drei Häuser weiter geöffnet. Die Zuschauerzahlen lagen in der Vergangenheit bei ca. 70.000. Jetzt haben wir die Schallmauer von 100.000 schon lange durchbrochen. Das Junge Theater ist…mehr
aus dem Buch: Theater_Stadt_Politik
von Christoph Nix
Muster eines Gesellschaftsvertrages GmbH Theatergruppe
Gesellschaftsvertrag
§ 1
Der Name der Firma lautet:
Theatercompagnie Rote Zora zur GmbH
Sitz der Gesellschaft ist Berlin
§ 2
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Formulierung und Projektierung von Theaterinszenierungen in Afrika.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
§ 3
Das Stammkapital der…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 39 Änderungen des Werkes
(1)Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2)Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.
§ 43 Urheber in Arbeits- oder…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Bremisches LPersVG
§ 52 Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1)Der Personalrat hat die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gleichberechtigt gemäß den Bestimmungen der §§ 58 bis 62 mitzubestimmen. Er hat diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften als berufenen Vertretungen der Interessen der Bediensteten zu erfüllen.
(2)Dienststelle und…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Betriebsverfassungsgesetz (Auszug)
Betriebsverfassungsgesetz
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1)Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
SGB III (Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung)
§ 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1)Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Auszug aus der BSchGO
Bühnenschiedsgerichtsordnung
über die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
− Bühnenschiedsgerichtsordnung (BSchGO) −
vom 1.10.1948
zuletzt geändert durch Änderungs-TV vom 1.1.2009
Zwischen
Dem Deutschen Bühnenverein –
Bundesverband der Theater und Orchester, Köln,
– Vorstand –
Einerseits
Und
Der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger,
Hamburg,
– Präsident –
Deutscher Bühnenverein und Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger haben die Wiedereinführung der…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Es lohnt sich manche §§ einmal nachzulesen. Zum Teil wird man feststellen, dass die Formulierungen einfach schlecht sind, zum anderen aber, dass juristische Texte gar nicht so schwer sind. Die §§ dienen der Übersicht, es sind Nummern mit jeweils eigenen Themen, manchmal verweisen sie aufeinander, dann sind es Paragraphenketten. Nach den §§ kommen die Absätze (Abs.), es sind Untergliederungen und danach gibt es Nummern (Nr.), um es übersichtlicher zu machen.
Zu den Gesetzen (oder…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Wie hat sich das Theaterrecht entwickelt?
Die Entwicklung des Theaterrechts in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte?
Was kann ich erwarten von der aktuellen Kulturpolitik?
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und der Deutsche Bühnenverein waren die ersten Interessenvertreter von Bühnenbetrieb und Bühnenbeschäftigten. Die GDBA vertritt die Interessen der Arbeitnehmer oder der Künstler. Der DBV ist der Interessenvertreter der (überwiegend öffentlichen) Unternehmer des Theaters. Als…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
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