Alle Beiträge von Christoph Nix
Magazin
Der sardische Theatermacher Ignazio Chessa
von Christoph Nix
Im Norden Sardiniens, in der Stadt Olbia, wurde vor zwei Jahren ein gigantischer Theaterbau errichtet. Der Architekt Giovanni Michelucci hatte am Meer drei Theaterhäuser, Laboratorien und Werkstätten sowie einen Leuchtturm geplant. Zwei Jahre nach seinem Tod wurde das Haus eröffnet, aber nie bespielt. Die Vorstellungen im Anfiteatro Michelucci lassen sich an einer Hand abzählen. Das Management wechselte, keiner weiß, was man mit so einem Komplex anfangen soll. Aus der Presse ist das große,…mehr
aus der Zeitschrift: Theater der Zeit 4/2022
von Christoph Nix
I.
Irgendwann, fast am Ende des letzten Jahrhunderts, rief mich ein ehemaliger Student an, ob ich mit ihm nach Uganda käme. Man suche noch einen vom Theater und einen, der zugleich, weil er Professor sei, das Projekt evaluieren könne. Geld dafür habe man keines, aber der Flug und die Übernachtung würden bezahlt.
Dieser Student war ein außergewöhnlicher Mann, einstmals in der Nationalmannschaft der DDR im Fechten, in jungen Jahren in der FDJ, war er zu einem strammen Antikommunisten geworden…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika – zwischen Kunst und Entwicklungszusammenarbeit
Eine Ertüchtigung in vierzehn Aufsätzen
von Nadja Keller, Christoph Nix und Thomas Spieckermann
Malawi liegt in Südostafrika, umgeben von Mosambik, Sambia und Tansania. Das Staatsgebiet ist geprägt durch den Malawi-See und durchzogen vom Ostafrikanischen Grabenbruch, einer geologischen Formation, die in der Urzeit die Entstehung der Gattung Homo ermöglichte. David Livingstone „entdeckte“ 1859 den Malawi-See für Europa, Großbritannien fügte das Gebiet 1891 in sein Empire ein. Die Unabhängigkeit erlangte Malawi erst 1964, nachdem die Gebiete Nord- und Südrhodesien sowie Nyassaland geteilt…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika – zwischen Kunst und Entwicklungszusammenarbeit
von Christoph Nix
I.
Muss man einen Autor verstehen oder ihn gar verstanden haben, wenn man als Regisseur sich anmaßt, ihn zu inszenieren? Mittlerweile habe ich bei den beiden großen Dramen von Samuel Beckett Regie geführt: Endspiel (2004) am Staatstheater in Kassel und Warten auf Godot am Theater Konstanz (2018). Beim Versuch, Beckett zu verstehen, musste ich einen Umweg über Afrika nehmen. Vielmehr, ich dachte, es sei ein Umweg, Beckett irgendwann einmal begreifen zu können. Ich bin dabei, seine Sehnsucht zu…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika II - Theaterpraktiken in Begegnung
In weiter Ferne so nah. Kontinente en mouvement
von Ramsès Bawibadi Alfa, Elisa Elwert und Christoph Nix
In weiter Ferne so nah. Kontinente en mouvementRamsès Alfa, Elisa Elwert, Christoph Nix
Irgendwann in der Menschheitsgeschichte ist einer aufgestanden, während die anderen jagen gingen, irgendwann in der Geschichte dieser Welt ist einer aufgestanden, während die anderen am Essen waren, hat erzählt und getanzt, gesungen und gebrummt, und der spielende Mensch war geboren: homo ludens muss Afrikaner*in gewesen sein. Dennoch verhalten Europäer*innen sich fremd zu den Menschen dieses Kontinents.…mehr
aus dem Buch: Theater in Afrika II - Theaterpraktiken in Begegnung
Wider die Trennung von Staat und Gesellschaft. Zum 100. Geburtstag von Helmut Ridder
von Christoph Nix
I. ALTE GESCHICHTEN UND GRÜNDUNGSMYTHEN
»Schaustätte« bedeutet der auf das altgriechische Wort théatron zurückgehende Begriff »Theater«.1 Vor allem die naturalistische Theaterliteratur ging davon aus, dass es als »Spiegel der Gesellschaft« wirken könne, wenn es »Beziehungen zwischen Menschen, ihrer Umwelt und ihrer Umgebung« darstellt. »Es wirkt, indem es Zusammenhänge oder bekannte Situationen öffentlich mache, ihnen einen Ort gibt und sie zur Schau stellt. Demzufolge kann Theater…mehr
aus dem Buch: Theater_Stadt_Politik
von Christoph Nix
... war das Motto meiner ersten Spielzeit am Theater Konstanz. Seitdem sind vierzehn Jahre vergangen. Anstelle eines Jubelbandes zur eigenen Ehre, liegt es mir näher, kritische Chronisten zu versammeln und die Geschichtsschreibung, des Hauses fortzusetzen.
Seit dem 400. Jahre des Bestehens haben wir die drei Häuser weiter geöffnet. Die Zuschauerzahlen lagen in der Vergangenheit bei ca. 70.000. Jetzt haben wir die Schallmauer von 100.000 schon lange durchbrochen. Das Junge Theater ist…mehr
aus dem Buch: Theater_Stadt_Politik
von Christoph Nix
Muster eines Gesellschaftsvertrages GmbH Theatergruppe
Gesellschaftsvertrag
§ 1
Der Name der Firma lautet:
Theatercompagnie Rote Zora zur GmbH
Sitz der Gesellschaft ist Berlin
§ 2
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Formulierung und Projektierung von Theaterinszenierungen in Afrika.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
§ 3
Das Stammkapital der…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 39 Änderungen des Werkes
(1)Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2)Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.
§ 43 Urheber in Arbeits- oder…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Bremisches LPersVG
§ 52 Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1)Der Personalrat hat die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gleichberechtigt gemäß den Bestimmungen der §§ 58 bis 62 mitzubestimmen. Er hat diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften als berufenen Vertretungen der Interessen der Bediensteten zu erfüllen.
(2)Dienststelle und…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Betriebsverfassungsgesetz (Auszug)
Betriebsverfassungsgesetz
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1)Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
SGB III (Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung)
§ 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1)Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Auszug aus der BSchGO
Bühnenschiedsgerichtsordnung
über die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
− Bühnenschiedsgerichtsordnung (BSchGO) −
vom 1.10.1948
zuletzt geändert durch Änderungs-TV vom 1.1.2009
Zwischen
Dem Deutschen Bühnenverein –
Bundesverband der Theater und Orchester, Köln,
– Vorstand –
Einerseits
Und
Der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger,
Hamburg,
– Präsident –
Deutscher Bühnenverein und Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger haben die Wiedereinführung der…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Es lohnt sich manche §§ einmal nachzulesen. Zum Teil wird man feststellen, dass die Formulierungen einfach schlecht sind, zum anderen aber, dass juristische Texte gar nicht so schwer sind. Die §§ dienen der Übersicht, es sind Nummern mit jeweils eigenen Themen, manchmal verweisen sie aufeinander, dann sind es Paragraphenketten. Nach den §§ kommen die Absätze (Abs.), es sind Untergliederungen und danach gibt es Nummern (Nr.), um es übersichtlicher zu machen.
Zu den Gesetzen (oder…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Wie hat sich das Theaterrecht entwickelt?
Die Entwicklung des Theaterrechts in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte?
Was kann ich erwarten von der aktuellen Kulturpolitik?
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und der Deutsche Bühnenverein waren die ersten Interessenvertreter von Bühnenbetrieb und Bühnenbeschäftigten. Die GDBA vertritt die Interessen der Arbeitnehmer oder der Künstler. Der DBV ist der Interessenvertreter der (überwiegend öffentlichen) Unternehmer des Theaters. Als…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Was darf die Kunst?
Wo hört die Freiheit der Kunst auf?
Wer greift in die Kunstfreiheit ein, wer verteidigt sie?
Man kann nicht über Theaterrecht und die Kunst sprechen, ohne über die Freiheit zu reden. Die Kunstfreiheitsgarantie der Weimarer Republik war in Art. 142 der Weimarer Verfassung geregelt. Bedenkt man, in welch kurzer Zeit die Nationalsozialisten sämtliche Freiheitsgarantien beseitigt und wie viele Künstler und Intellektuelle ermordet wurden, so ist die Kunstfreiheit eines der am…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Wie kann ich am Theater mitbestimmen?
Wo liegen die Grenzen der Mitbestimmung?
Welche Bereiche kann ich mitgestalten – inhaltlich, arbeitsrechtlich, personell?
Zunächst sei noch einmal hervorgehoben, dass es im Theaterbetrieb mindestens zwei unterschiedliche Tarifverträge gibt. Für die Künstler oder besser gesagt für die in § 1 NV Bühne aufgeführten Künstler und Bühnentechniker den sogenannten Normalvertrag Bühne und für die übrigen Techniker und Verwaltungsangestellten gibt es den TVöD (auf…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Welche Formen der Sozialversicherung gibt es?
Wie kann ich mich sozial absichern?
Was soll ich tun, wenn ich arbeitslos werde?
Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht sind ein Unterfall des Öffentlichen Rechts. Sowohl BAföG als auch Wohngeld, das Arbeitsförderungsrecht und das Sozialversicherungsrecht gehören dazu. Die meisten Rechtsgebiete sind jetzt in den Sozialgesetzbüchern I bis VIII geregelt. Zur Überprüfung von Entscheidungen gibt es die Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte,…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Was wird durch das Urheberrecht geregelt?
Betrifft es nur den Theatertext oder auch dessen Umsetzung?
Welche Rechte habe ich als Bühnenkünstler oder -angestellter?
Die darstellende Kunst beschäftigt sich mit szenischen Vorgängen:
„Im deutschen Urheberrechtsgesetz findet sich hierfür kein entsprechender Begriff. Die szenische Darstellung ist heutzutage mehr als die Kombination verschiedener Kategorien, insbesondere von Sprachwerken mit pantomimischen Werken, Werken der Tanzkunst sowie Film-,…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Welche Rechte haben Hospitanten und Praktikanten, Statisten, Kleindarsteller, Schauspiel- und Gesangsschüler?
Wer hat Anspruch auf eine Bezahlung des Mindestlohns?
Welche Besonderheiten gelten für Bühnentechniker, Choristen und Tänzer?
Theaterpraktikum und Mindestlohn: In § 22 formuliert das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) den persönlichen Anwendungsbereich. Das ist von der gängigen Gesetzessystematik her eher ungewöhnlich, wird der Anwendungsbereich in der Regel doch zu Beginn eines…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Ich will eine Gruppe gründen. Was gibt es zu bedenken?
Welche Rechtsform soll ich wählen?
Welche Besonderheiten, Vor- und Nachteile gibt es?
Es gibt einige prominente Theatergruppen, die sich zusammengeschlossen haben und auch einen eigenen Inszenierungsstil entwickeln: Rimini Protokoll, She She Pop oder Prinzip Gonzo gehören zu den bekanntesten Theaterkollektiven. Rimini Protokoll existiert seit 2000: ein Autoren-Regie-Team, bestehend aus Daniel Wetzel, Helgard Kim Haug und Stefan Kaegi.…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Welche rechtlichen Grundlagen hat das Theaterarbeitsrecht?
Welche Verträge gibt es? Was steht darin und was bedeutet es?
Was macht das Bühnenschiedsgericht?
Wer vertritt meine Rechte am Theater?
Werkvertrag (am Beispiel Bühnenbildner)
Durch einen Werkvertrag wird der Verpflichtete zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Auftraggeber zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet. Das ergibt sich aus § 631 BGB. Für die Abgrenzung vom Dienst- oder Arbeitsvertrag ist es…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Was ist eine „juristische Person“?
Welche Rechtsformen kann ein Theater haben?
Und was bedeutet das für mich als Beschäftigter?
Privattheater sind Einrichtungen, die mit eigener Spielstätte und Berufsschauspielern arbeiten. Sie sind in den Händen von Privatpersonen oder juristischen Personen, also Personenvereinigungen, deren Gesellschafter oder Mitglieder Privatpersonen sind. So kann ein Theater als GmbH betrieben werden und sowohl ein Privat- als auch ein öffentliches Theater sein, je…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
von Christoph Nix
Was muss ich als Bühnenkünstler über rechtliche Vereinbarungen wissen? Welche Formen und Funktionen hat das Recht?
Wer entscheidet worüber?
Ich möchte ein allgemein verständliches Buch über Recht und Theater schreiben. Gerade als Künstler und Jurist habe ich gelernt, wie viele Abwehrimpulse Künstler gegen die Beschäftigung mit rechtlichen Festlegungen haben und wie oft schlechte Formulierungen von Juristen andere Menschen abschrecken, sich mit der Suche nach dem Recht zu befassen. Ich…mehr
aus dem Buch: Theaterrecht
Magazin
Ein Nachruf auf Hilmar Hoffmann, dessen Konzept einer „Kultur für alle“ Angestellten und Arbeitern endlich die Chance gab, eine Ästhetik des Widerstands zu entwickeln
von Christoph Nix
Mit dem Tod von Hilmar Hoffmann ist mir bewusst geworden, wie tief mein eigener Konflikt mit nahezu allen Kulturdezernenten sitzt und wie grundsätzlich meine Skepsis gegenüber der Kulturpolitik nahezu aller Sozialdemokraten sein muss, da Hilmar Hoffmann etwas gelebt hat, das ihn so radikal unterschied von anderen Kulturpolitikern: Mit der Aneignung kultureller Ausdrucksformen, sei es in Form von Mythen oder Kunst, seien es Bilder, Bücher, Musik, Tanz oder Theater, wollte Hilmar Hoffmann das…mehr
aus der Zeitschrift: Theater der Zeit 9/2018
Zur Situation des deutschsprachigen Theaters im 21. Jahrhundert
von Christoph Nix
Mein erstes großes Theatererlebnis hatte ich im Herbst 1969 am Schauspiel in Nürnberg.
Mit meiner Schulklasse war ich „ins Landheim“ gefahren, wir hatten zahlreiche Museen besichtigt und am Abend war der Deutschlehrer mit uns in das Theaterstück Masse Mensch von Ernst Toller gegangen. Das Einlasspersonal trug damals noch Uniformen, einer der Platzanweiser hielt in den Händen das Programmheft. „Alle Macht den Räten“ stand darauf und zudem noch eine geballte Faust. Allein dieser Anblick hatte…mehr
aus dem Buch: Theater_Macht_Politik
von Christoph Nix
aus dem Buch: Theater_Macht_Politik
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